Ausbildung der Ausbilder – AdA kompakt erklärt
Wer den Beruf des Ausbilders anstrebt, muss bestimmte Qualifikationen nachweisen. Laut der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist es erforderlich, dass angehende Ausbilder Prüfungen bestehen, um den AdA-Schein zu erhalten. Dieser AdA-Schein, der für „Ausbildung der Ausbilder“ steht, bescheinigt den Abschluss dieser speziellen Ausbildung.
Der AdA-Ausbilderschein und die AEVO sind wichtige Begriffe in der Ausbildung der Ausbilder. Jährlich treten etwa 90.000 Personen in Deutschland zur Ausbildereignungsprüfung an, was die Ausbildung der Ausbilder (AdA) zur am häufigsten absolvierten beruflichen Fortbildung macht. Durch diese Weiterbildung erlangt man die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um im Unternehmen oder Betrieb Auszubildende ausbilden zu dürfen. Es ist wichtig, sowohl fachlich als auch persönlich geeignet zu sein.
Eignung für AdA
Um als Ausbilder tätig zu werden, müssen Sie sich als fachlich und persönlich geeignet erweisen. Fachliche Eignung erfordert entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet oder Berufserfahrung, die der 1,5-fachen Dauer der Ausbildungszeit entspricht. Darüber hinaus ist das Bestehen der AEVO-Prüfung notwendig, die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bestätigt und auch Teil der Meisterprüfung in handwerklichen, technischen und gewerblichen Berufen ist.
Die persönliche Eignung wird vorausgesetzt, es sei denn, es liegen bestimmte Ausschlussgründe vor, wie etwa das Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen, oder wiederholte Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz. Der AdA-Schein alleine reicht jedoch nicht aus, um als Ausbilder tätig zu werden; die fachliche und persönliche Eignung müssen ebenfalls erfüllt sein.
AdA-Ausbildung und AdA-Prüfung
Zur Vorbereitung auf die AdA-Prüfung bieten Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie private Institutionen entsprechende Ausbilderkurse an. Diese Kurse machen Sie mit den relevanten Inhalten und Ausbildungsmethoden vertraut und bereiten Sie auf die Prüfung vor, die bei der zuständigen IHK oder HWK abgelegt werden muss. Ihr Wohn- oder Arbeitsort bestimmt, welche Kammer für Sie zuständig ist.
Die AdA-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst 80 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 180 Minuten zu beantworten sind. Diese Fragen basieren auf verschiedenen Fallstudien und Szenarien. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen.
Die mündliche Prüfung beinhaltet die Wahl zwischen einer Präsentation oder der Durchführung einer Ausbildungssituation. Hierfür haben Sie 15 Minuten Zeit, um dem Prüfungsausschuss Ihre fachliche Kompetenz zu demonstrieren.
AdA-Kosten
Die Kosten für den Ausbilderschein setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für den Vorbereitungskurs und die Prüfungsgebühren bei der IHK oder HWK zusammen. Anfahrten und mögliche Unterbringungskosten können die Gesamtkosten weiter erhöhen. In der Regel liegen die Gesamtkosten für den AdA-Schein zwischen 600 und 900 Euro, wobei allein der Kurs schon 900 Euro kosten kann.
Es gibt jedoch auch Möglichkeiten zur Förderung und/oder Finanzierung.
Tätigkeitsfelder für Ausbilder
Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) vermittelt die notwendigen pädagogischen und organisatorischen Fähigkeiten für eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Ausbildung. Unternehmen profitieren ebenfalls, da die Ausbildung ihrer Mitarbeiter eine Investition in die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit darstellt.
Als geprüfter Ausbilder sind Sie verantwortlich für die optimale Vorbereitung der Auszubildenden auf ihren Beruf. Es geht nicht nur darum, theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern auch als Mentor, Berater, Moderator und Lernbegleiter zu fungieren. Sie erklären geduldig, beantworten Fragen und wecken durch Ihre Kompetenz Begeisterung für den Beruf. So fördern Sie die Freude der Auszubildenden an ihrer Tätigkeit und unterstützen sie in ihrer beruflichen Entwicklung.
Die AEVO-Inhalte als Lern- und Handlungsgrundlage
Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassene Verordnung, die auf dem Berufsbildungsgesetz basiert. Sie legt fest, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Ausbilder gemäß dem Berufsbildungsgesetz anerkannt zu werden.
Diese Verordnung integriert die zuvor getrennten Regelungen zur Ausbilder-Eignung aus den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft in ein einheitliches Bundesrecht. Laut Berufsbildungsgesetz (§ 28 Abs.1 S.2 BBiG) darf in Deutschland nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Ziel dieser Verordnung ist es, die Ausbildungsqualität zu sichern. Sie definiert die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und beschreibt, wie diese nachgewiesen werden können. Zu den typischen Prüfungsinhalten gehören der Ablauf der Ausbildung, Methoden der Ausbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten und Arbeitsschutz.
Dabei sind vier Handlungsfelder zu berücksichtigen:
Handlungsfeld 1 - Prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und Planung der Ausbildung
Handlungsfeld 1 umfasst das Prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und die Planung der Ausbildung. Dazu gehört es, die Vorteile und den Nutzen der betrieblichen Ausbildung zu begründen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und das System der Berufsausbildung darzustellen.
Des Weiteren werden Ausbildungsberufe ausgewählt und die betriebliche Eignung geprüft. Vorbereitende Maßnahmen auf die Berufsausbildung werden eingeschätzt und die Aufgaben mit den Mitwirkenden an der betrieblichen Ausbildung abgestimmt.
Handlungsfeld 2 - Vorbereitung der Ausbildung
Handlungsfeld 2 bezieht sich auf die Vorbereitung der Ausbildung und die Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden. Dies beinhaltet das Erstellen betrieblicher Ausbildungspläne und die Berücksichtigung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Kooperationspartner werden eingebunden und Auswahlverfahren angewendet.
Weiterhin wird der Ausbildungsvertrag vorbereitet und die Eintragung veranlasst. Auch die Prüfung der Berufsausbildung im Ausland gehört zu diesem Handlungsfeld.
Handlungsfeld 3 - Durchführung der Ausbildung
Handlungsfeld 3 fokussiert sich auf die Durchführung der Ausbildung. Hierbei werden lernförderliche Bedingungen geschaffen, die Probezeit organisiert, gestaltet und bewertet sowie betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelt und gestaltet. Ausbildungsmethoden und -medien werden ausgewählt und eingesetzt, Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützt und zusätzliche Ausbildungsangebote gestaltet.
Zudem wird die Entwicklung der Auszubildenden gefördert, Konflikte werden gelöst, Leistungsbeurteilungen durchgeführt und ausgewertet und interkulturelle Kompetenzen gefördert.
Handlungsfeld 4 - Abschluss der Ausbildung
Handlungsfeld 4 behandelt den Abschluss der Ausbildung. Dies umfasst die Gestaltung der Prüfungsvorbereitung und die Unterstützung eines erfolgreichen Abschlusses. Die Anmeldung zur Prüfung wird vorgenommen, ein schriftliches Zeugnis erstellt und betriebliche sowie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Gut vorbereitet zur AdA-Prüfung
Die Ausbildereignungsprüfung stellt klare Anforderungen – fachlich, methodisch und rechtlich. Eine strukturierte Vorbereitung hilft dabei, die Inhalte sicher zu beherrschen und souverän in die Prüfung zu gehen.
In unserem AdA-Vorbereitungskurs erhalten Sie eine kompakte, praxisnahe Vorbereitung auf alle vier Handlungsfelder der AEVO – verständlich aufbereitet und gezielt auf die IHK-Prüfung ausgerichtet.




